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Ihre Beratungslehrkraft an der Emmi-Böck-Schule

  • aktuell nicht besetzt
    Staatlich geprüfter Beratungslehrer
  • Sprechstunde
    nach Vereinbarung über das Sekretariat

    oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Aufgabenfelder

  • Information

    Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer informieren in der Schullaufbahnberatung über das Bildungsangebot und unterstützen Schülerinnen, Schüler und Eltern bei Wahlen und Entscheidungen über schulische und / oder berufliche Bildungswege, einschließlich der sich ggf. daran anschließenden Studien- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

    Sie erstellen, sammeln und ordnen die dafür nötigen Informationen, Broschüren, Verordnungen, Materialien, Hinweise etc., organisieren und gestalten Informationsveranstaltungen für Klassenpflegschaften, Elternversammlungen oder an "Tagen der offenen Tür".

  • Intervention

    In vielen Fällen bemühen sich Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer um Klärung und Lösung bei

    • Lernschwierigkeiten,
    • Lernstörungen oder
    • sozialen, motivationalen und emotionalen Problemen von Schülerinnen und Schülern

    durch gezielte Hilfe für einzelne, oft in Einzelgesprächen.

    Sie wirken auch durch kurative und präventive schulklassenbezogene Beratung, z.B. moderierend bei Konflikten in einer Klasse und zur Förderung sozialer Fähigkeiten wie Empathie, Perspektivenwechsel, angemessenem Gefühlsausdruck, Selbstbehauptung etc.

    Verbreitet ist darüber hinaus an vielen Schulen die fachspezifische Förderung durch Beratungslehrer in Gruppen, beispielsweise leseschwacher Schüler, wenn genauere Kenntnisse der psychischen Bedingungen, der Lernstile und -prozesse, der Übungsschritte und -materialien erforderlich sind.

  • Kooperation

    Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer

    • stellen Kontakte zu außerschulischen Institutionen her, z.B. zu Regionalen Schulberatungsstellen und Schulpsychologischen Diensten, zu Erziehungs- und Drogenberatungsstellen, zur Studien- und Berufsberatung oder stadtteilbezogenen sozialen Diensten usw.,
    • sie vermitteln weitergehende Hilfen, betreuen Ratsuchende evtl. gemeinsam als schulischer Ansprechpartner (Co-Beratung) und
    • nehmen zum Teil mit Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an kollegialer Praxisreflexion und Supervision teil.
  • Prävention

    Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer

    • initiieren,
    • empfehlen,
    • planen und
    • begleiten vorbeugende, fördernde Maßnahmen gegen Lern- und Leistungsstörungen,
    • präsentieren oder vermitteln Kurse zur Lern- und Arbeitstechnik sowie Trainings zur Förderung der Entspannungsfähigkeit, Konzentration oder der Selbstsicherheit,
    • gestalten Elternabende und Elterngruppen mit und
    • beteiligen sich an der Entwicklung lern- und arbeitsfördernder Schulstrukturen durch Unterstützung der schulischen Organisationsentwicklung (Schulentwicklung).
  • Innovation

    Die gesellschaftlichen und bildungspolitischen Anforderungen erfordern eine ständige Weiterentwicklung der Schule selbst.

    Sie muss sich mehr und mehr selbst als ein lern- und entwicklungsfähiges System verstehen, um wechselnden aktuellen Herausforderungen entsprechen zu können.

    Indem die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer sowohl versuchen, die Lernumwelten der Betroffenen zu verbessern als auch Hilfestellungen zur Weiterentwicklung sozialer, interaktiver, emotionaler und kognitiver Kompetenzen anzubieten, erreicht schulische Beratung eine innovative Dimension.

    Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer können

    • Schulprojekte zur Verbesserung des Sozial- und Lernklimas und zur Erprobung neuer Lernformen und -techniken bzw. pädagogischer Konzepte anregen und mitgestalten,
    • sich für Klassengemeinschaftswochen, Schülerpatenschaften und bessere Sozial- und Kommunikationsformen einsetzen,
    • Erprobungsstufen pädagogisch begleiten,
    • das Interesse von Mädchen und Frauen an Naturwissenschaften, Technik und den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien wecken und fördern usw.

    Aus der Vertrautheit mit den Chancen und konkreten Möglichkeiten ihrer eigenen Schule heraus und den Erfahrungen aus den Beratungsprozessen tragen Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer entscheidend dazu bei, bewährte Formen der schulischen Förderung und des sozialen Umgangs zu institutionalisieren.

  • Konsultation

    Konsultation

    Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer initiieren und fördern Möglichkeiten der kollegialen Beratung in der Schule als einer besonderen Form des Sich-Beratens, sowohl zusammen mit externen Beraterinnen und Beratern, als auch mit Kolleginnen und Kollegen.

    In diesem Arbeitsfeld kann es z.B. darum gehen,

    • gemeinsam Lern- und Verhaltensstörungen bei Schülerinnen und Schülern zu überwinden oder
    • gemeinsam die Rahmenbedingungen von Unterricht zu analysieren oder
    • methodische Überlegungen und Anregungen zu diskutieren.

    Bei der Konsultation ist zu beachten, dass die Verantwortung für die Betreuung des Ratsuchenden und den Unterricht beim jeweiligen Kollegen bzw. der jeweiligen Kollegin bleibt.

    Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer können in ihrer Schule

    • kollegiale Fallbesprechungen organisieren,
    • die Transparenz und Gesprächsbereitschaft sowie
    • die Fähigkeit zur Überwindung von lern- und arbeitshemmenden Strukturen fördern;
    • sich werbend, planend und vorbereitend, in vielen Fällen auch in der Steuerungsgruppe, an schulinterner Lehrerfortbildung, pädagogischen Konferenzen usw. beteiligen.